Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Maklervertrag zwischen den Kunden und RaumtoGo kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Insbesondere mit der Anforderung des Exposés kommt zwischen den EmpfängerInnen (MaklerkundInnen) und der RaumtoGo ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande. Bestandteil des Maklervertrages sind diese AGB, die hiermit von den KundInnen anerkannt werden.

2. Die von der RaumtoGo übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und ausschließlich für den/die jeweils adressierten KundInnen als EmpfängerInnen bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der RaumtoGo, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstoßen KundInnen gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichten sich die KundInnen zur Zahlung der im Exposé ausgewiesenen Provision.


3. Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen, für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit wir keine Haftung übernehmen. Bei Fehlern im Rahmen der Eingabe der Objektdaten bzw. bei sonstigen eigenen Pflichtverletzungen haftet RaumtoGo nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Es obliegt daher den KundInnen, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. 

4. Der Provisionsanspruch der RaumtoGo entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der RaumtoGo ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Die von Käufer/der Käuferin bei Abschluss eines Hauptvertrages zu zahlenden Provision richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Exposé. Die Provisionsforderung entsteht und ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages, auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund der Maklertätigkeit zustande kommt. Wird der Hauptvertrages zu anderen Bedingungen als ursprünglich (Kauf anstatt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen anstatt Objekterwerb (und umgekehrt), Erbbaurecht anstatt Kauf sowie Tausch anstatt Kauf oder Miete) abgeschlossen entsteht ebenfalls Provisionsanspruch der RaumtoGo. Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Tauschvertrags/Mietvertrags fällig. 

 

5. Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Bei einem Immobilientausch, also bei einem Grundstücksgeschäft, bei dem beide Vertragsparteien das Eigentum an ihrer Immobilie jeweils entgeltlich auf die andere Vertragspartei übertragen, gilt Folgendes:

Bemessungsgrundlage für die von dem jeweiligen Kunden/der jeweiligen Kundin zu zahlenden Provision, ist der jeweilige Gegenwert der von diesem Kunden/dieser Kundin erworbenen Immobilie, so wie er vom Notar in der Urkunde über das Grundstücksgeschäft für die jeweilig erworbene Immobilie als Tauschwert angesetzt wird und nicht die Wertdifferenz der beiden getauschten Immobilien. 

Sofern nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet sich der/die KundIn im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises bzw. Tauschwertes der erworbenen Immobilie inkl. der gesetzlich gültigen MwSt. zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl von der Kaufpartei als auch von der Verkaufspartei erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Das gilt dann nicht im Verhältnis zur Kaufpartei, wenn der/die MaklerIn als einseitige Interessenvertretung der Verkaufspartei tätig ist und keinen Maklervertrag mit Kaufinteressenten abschließt.
Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich AuftraggeberIn/BestellerIn, – sofern nichts anderen vereinbart ist – eine Provision in Höhe von 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. zu zahlen. Durch die Neufassung des WoVermG wird üblicherweise der/die VermieterIn AuftraggeberIn sein. Sollte es in Ausnahmefällen zum Abschluss eines Suchauftrages in Textform mit der Mietpartei als AuftraggeberIn kommen und der Auftrag der Vermietpartei zur Vermietung einer Wohnung danach von dem/der MaklerIn eingeholt werden, beträgt die Provision der Mietpartei 2,38 Monatsmieten inkl. der gesetzlich gültigen MwSt..

6. Ist dem/der Kund(en)In das von der RaumtoGo angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er/sie dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen der RaumtoGo zu belegen. Unterlässt der/die Kund(e)In diesen Hinweis, so sind der RaumtoGo sämtliche Aufwendungen, die der RaumtoGo dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

7. Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der RaumtoGo, dessen gesetzlicher VertreterIn oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der RaumtoGo garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.


8. MaklerkundInnen verpflichten sich die RaumtoGo umgehend zu informieren, wenn Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgegeben werden. Für den Fall, dass der/die VerkäuferIn einer Immobilie unter Umgehung des/der Makler(s)In das Objekt an einen Dritten veräußert und sie/er zuvor einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der/die VerkäuferIn einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 10 % der vereinbarten Provision zu zahlen. Den Maklerkunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch dem/der MaklerIn unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.
9. RaumtoGo und ihre Kunden sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von RaumtoGo in Wiesbaden ist.


10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

 

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